Mietenbuchhaltung und Betriebskosten
Sollstellungen, Zahlungseingänge, Anpassungen und offene Beträge werden objekt- und mietvertragsbezogen erfasst. Eigentümer erhalten damit eine Grundlage, um Einnahmen und laufende Ausgaben einzuordnen. Bei Rückständen folgt die Bearbeitung dem vereinbarten Verfahren; besondere rechtliche Fragen werden nicht ohne erforderliche Fachberatung bewertet.
Für die Betriebskostenabrechnung werden umlagefähige Kosten, Abrechnungszeiträume, Vorauszahlungen und vertragliche Verteilungsmaßstäbe zusammengeführt. Voraussetzung sind vollständige Rechnungen und Verbrauchsdaten. Auffälligkeiten werden geprüft und Rückfragen strukturiert bearbeitet, damit die Abrechnung nicht nur rechnerisch erstellt, sondern auch anhand ihrer Grundlagen erklärt werden kann.

