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Ratgeber · Verwaltung auswählen

Was kostet eine Hausverwaltung? Die Kostenfaktoren im Überblick

Die Vergütung einer Hausverwaltung hängt weniger von der Adresse als vom Objekt, der Verwaltungsart und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Wer Angebote vergleichen will, muss wissen, welche Leistungen enthalten sind.

Beratungsgespräch zur Immobilienverwaltung

Auf einen Blick

Gebührenordnung
Keine, die Vergütung wird vereinbart
Vergleich
Grund- und Sonderleistungen trennen
WEG
Kosten nach Miteigentumsanteilen, sofern nicht anders beschlossen
Mieter
Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten
6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung für Hausverwaltungen. Der Preis ergibt sich aus Verwaltungsart, Größe und Zustand des Objekts, Unterlagenlage und vereinbarten Leistungen. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn Grundleistungen und Sonderleistungen klar getrennt sind. Verwaltungskosten dürfen nicht als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden.

01

Welche Faktoren den Preis bestimmen

Eine Hausverwaltung kalkuliert ihren Aufwand. Entscheidend sind die Art der Verwaltung, die Zahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten, der technische Zustand, laufende oder geplante Maßnahmen und die Qualität der vorhandenen Unterlagen. Eine kleine Gemeinschaft mit vielen offenen Themen kann mehr Arbeit verursachen als eine größere mit geordneter Buchhaltung.

Hinzu kommen organisatorische Punkte: Wie viele Versammlungen und Objekttermine sind zu erwarten? Gibt es Gewerbeeinheiten mit eigenen Abrechnungsanforderungen? Wie viel Abstimmung mit Beirat, Eigentümern, Mietern und Dienstleistern ist üblich? All das fließt in ein seriöses Angebot ein.

  • Verwaltungsart: WEG-, Miet- oder Sondereigentumsverwaltung
  • Anzahl und Nutzung der Einheiten
  • Zustand des Gebäudes und anstehende Maßnahmen
  • Ordnung von Verträgen, Beschlüssen und Abrechnungen
  • Umfang von Terminen, Kommunikation und Sonderwünschen

02

Grundleistungen und Sonderleistungen unterscheiden

Verwaltungsangebote bestehen meist aus einer Grundvergütung für die laufende Verwaltung und aus gesondert vergüteten Sonderleistungen. Zur Grundvergütung einer WEG-Verwaltung gehören typischerweise Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, die ordentliche Eigentümerversammlung und die Verwaltung der Gemeinschaftskonten.

Als Sonderleistungen werden häufig zusätzliche Versammlungen, die Begleitung größerer Sanierungen, Mahn- und Gerichtsverfahren oder besondere Auswertungen vereinbart. Welche Leistung wohin gehört, ist nicht gesetzlich festgelegt. Ein günstiger Grundpreis kann sich deshalb relativieren, wenn viele übliche Aufgaben extra berechnet werden.

03

Wer die Kosten der Verwaltung trägt

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehören die Verwaltungskosten zu den Kosten der Gemeinschaft. Jeder Eigentümer trägt sie nach seinem Miteigentumsanteil, sofern die Eigentümer keine abweichende Verteilung beschlossen oder vereinbart haben (§ 16 Absatz 2 WEG). Bei Verwaltungskosten ist in der Praxis auch eine Verteilung nach Einheiten verbreitet.

Vermieter können die Kosten ihrer Hausverwaltung nicht über die Betriebskostenabrechnung an Mieter weitergeben. Die Betriebskostenverordnung nimmt Verwaltungskosten ausdrücklich aus (§ 1 Absatz 2 Nummer 1 BetrKV). Sie sind Teil der Kalkulation der Nettokaltmiete.

04

So werden Angebote vergleichbar

Für einen fairen Vergleich sollten alle angefragten Verwaltungen dieselben Objektdaten erhalten: Einheiten, Baujahr, Heizungsart, bekannte Maßnahmen, Zahl der Versammlungen und Besonderheiten wie Gewerbe oder Tiefgaragen. Dann lassen sich Leistungsverzeichnisse nebeneinanderlegen.

Ebenso wichtig wie der Preis sind Laufzeit, Erreichbarkeit, Vertretungsregelungen und die Art der Dokumentation. Eine Verwaltung, die Vorgänge nachvollziehbar dokumentiert und Entscheidungen gut vorbereitet, spart Eigentümern oft Zeit und Folgekosten.

Praxis

Checkliste für den Angebotsvergleich.

Diese Punkte helfen, Angebote verschiedener Verwaltungen auf eine gemeinsame Grundlage zu stellen.

  1. 01

    Objektdaten bündeln

    Einheiten, Nutzung, Baujahr, Technik und bekannte Maßnahmen für alle Anbieter gleich beschreiben.

  2. 02

    Leistungsverzeichnis anfordern

    Grundleistungen und Sonderleistungen mit Preisen schriftlich aufführen lassen.

  3. 03

    Versammlungen einrechnen

    Klären, wie viele Versammlungen und Objekttermine in der Grundvergütung enthalten sind.

  4. 04

    Maßnahmen berücksichtigen

    Vergütung für die Begleitung größerer Instandhaltungen und Sanierungen vorab festlegen.

  5. 05

    Laufzeit prüfen

    Vertragslaufzeit und Kündigungsregeln mit der gesetzlichen Bestellungsdauer abgleichen.

Individuelles Angebot

Ein Preis entsteht bei uns erst nach der Objektprüfung.

Wir sehen uns Objekt, Unterlagen und offene Themen an und beschreiben den Leistungsumfang nachvollziehbar.

Unsere Haus- und Immobilienverwaltung erstellt Angebote für WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung im Rheinland auf Basis der konkreten Ausgangslage.

Zur Haus- und Immobilienverwaltung

Häufig gefragt

Fragen und Antworten.

Gibt es feste Preise für eine Hausverwaltung?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung. Die Vergütung wird zwischen Eigentümern und Verwaltung vereinbart und hängt vom Objekt und vom Leistungsumfang ab.

Darf ich die Kosten der Hausverwaltung auf meine Mieter umlegen?

Nein. Verwaltungskosten gehören nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 BetrKV nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Wie werden Verwalterkosten in einer WEG verteilt?

Grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen (§ 16 Absatz 2 WEG). Die Eigentümer können für einzelne Kostenarten eine andere Verteilung beschließen, etwa nach Einheiten.

Warum ist das günstigste Angebot nicht immer das beste?

Weil Angebote unterschiedliche Leistungen enthalten. Werden übliche Aufgaben als Sonderleistung abgerechnet oder fehlen Termine und Erreichbarkeit, können die tatsächlichen Kosten höher ausfallen.

Quellen und Hinweis

Rechtsstand: 16. September 2026. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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